Stadtrecht, Roland und Pranger  

Stadtrecht, Roland und Pranger

Zur Rechtsgeschichte von Halberstadt, Goslar, Bremen und märkischen Städten

Harz-Forschungen [Bd. 14]

ISBN 978-3-931836-77-1

396 Seiten, 120 Abb.
17,0 x 24,0 cm
Festeinband

September 2002

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Beitragende

Hansgeorg EngelkeFelix EscherBernd FeickeSabine GrafAndrzej GulczynskiBernd Ulrich HuckerGernot KocherMaik LehmbergKonrad MotzDieter PötschkeAdolf SiebrechtSimone SiewertGudrun Wittek

Die Themenbereiche Stadtrecht, Roland und Pranger werden erstmals gemeinsam behandelt. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf den Harzraum und seine Umgebung, aber auch auf einige »rechtsverwandte« Rolandorte wie Bremen und Städte der Mark Brandenburg. Den theoretischen Rahmen bildet die Rechtsikonographie. Ausführlich werden die Stadtrechte von Goslar, Halberstadt, Quedlinburg, Magdeburg, Halle und märkischen Städten untersucht. Probleme einer Stadtrechtsedition werden am Beispiel des Goslarer Stadtrechtes erläutert. Bisher unbekannte Rolande kommen ebenso zur Darstellung wie verwandte Figuren, so der Königskopf von Eisleben.

Für die Rolandforschung ergibt sich nun ein völlig anderes Szenario als bisher angenommen: Die ältesten Rolande wurden in Hamburg, Calbe, Zerbst, Berlin, Greifswald sowie in der Neustadt Brandenburg und somit noch vor einem Bremer Roland errichtet. Dennoch rückt dessen Schildumschrift in den Rang des bisher ältesten schriftlichen Hinweises auf die Bedeutung von Rolanden auf. Die Umschrift basiert freilich auf einem Gedicht und nicht auf einem tatsächlich erteilten Privileg Karls des Großen. Ungeachtet dessen gerieten Rolande so zum Rechtssymbol; von Bremen aus verbreitete sich der Glaube, sie würden Kaiserrecht verdeutlichen.

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