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Aktives Museum Faschismus und Widerstand in Berlin e.V. (Hg.), Gedenkstätte Deutscher Widerstand (Hg.)

Verfahren

»Wiedergutmachung« im geteilten Berlin nach 1945

Broschur, 199 Seiten, 165 x 240 mm
Oktober 2015
sofort lieferbar
ISBN 978-3-86732-228-7

Preis 20,– €
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Mit Texten von Eva Balz, Julia Brandt, Ursula Büchau, Christine Fischer-Defoy, Janne Gärtner, Andreas Herbst, Lea Herzig, Dieter Hoffmann, Stefanie Knebelspieß, Christoph Kreutzmüller, Marion Neumann, Kaspar Nürnberg, Anne Paltian, Monica Puginier, Heike Stange, Rachel Stern / Mit einem Vorwort von Christine Fischer-Defoy / Mit einem Geleitwort von
Johannes Tuchel

Anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus 2015 zeigt das Aktive Museum Faschismus und Widerstand in Berlin in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand eine Ausstellung über die »Wiedergutmachung« nach 1945 im geteilten Berlin.

Was geschah – und geschieht zum Teil noch bis heute – mit den Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung nach Kriegsende? Wann und wie wurde in beiden Stadthälften Berlins versucht, ihr erlittenes Leid mit finanziellen Entschädigungen oder Rückerstattungen, mit Sonderverpflegungen oder Gesundheitsmaßnahmen »wieder gut« zu machen – falls dies überhaupt möglich war? Welche Opfer wurden bevorzugt, wer war ausgeschlossen? Worauf basierten die juristischen Regelungen und wie wurden sie umgesetzt? Wer waren die Akteure? Und wer die Verlierer?

Insbesondere in Berlin, wo während des Kalten Krieges auf engstem Raum über Jahrzehnte zwei völlig unterschiedliche Konzepte zur Entschädigung und Rückerstattung bestanden, lassen sich deren politische Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf die NS-Opfer wie nirgendwo sonst anschaulich machen. So wurden, um nur zwei Aspekte zu nennen, ehemaligen Mitgliedern der KPD in West-Berlin häufig Entschädigungszahlungen entzogen, während sie in Ost-Berlin als »Kämpfer gegen den Faschismus« privilegiert waren. Im Nationalsozialismus enteigneter Grundbesitz wurde in West-Berlin rückerstattet, in Ost-Berlin jedoch bis nach der Wende im »Volkseigentum« belassen. In beiden Stadthälften blieben wichtige Opfergruppen lange Zeit völlig unberücksichtigt oder wurden abgelehnt, darunter Sinti und Roma, die Opfer medizinischer Versuche, Homosexuelle, sogenannte »Asoziale«, Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene, Opfer der Militärgerichte, Deserteure und ausländische KZ-Häftlinge.

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