Dieter Pötschke (Hg.):

Rolande, Kaiser und Recht

Zur Rechtsgeschichte des Harzraums und seiner Umgebung
Band XI der Harz-Forschungen (= Forschungen und Quellen zur Geschichte des Harzgebietes)

Die zwölf Aufsätze und die ihnen vorangestellte Einführung von Dieter Pötschke bieten eine große Zahl von Anregungen, Thesen und Forschungsergebnissen [...] Unbedingt zu nennen sind aber die Beiträge zur Diskussion über die Bedeutung der Rolandstandbilder. Der Gedankenaustausch darüber hat bis heute nicht zu einem Communis opinio geführt, und das wird, so scheint es beim gegenwärtigen Stand der Dinge, auch in naher Zukunft wohl nicht anders sein. Daher scheut sich der Herausgeber, drei verschiedene Erklärungsversuche nacheinander abzudrucken. [...] Daß im vorliegenden Band nicht apodiktisch für eine der drei Ansichten Partei ergriffen wird, ist dem Stand der Diskussion angemessen und ein Zeichen wissenschaftlicher Redlichkeit. Es paßt zu der ungezwungenen Konzeption des Buches, das Beiträge zu einer langandauernden Debatte liefert, nicht aber rasche Lösungen.
Das Konzept des Buches bietet aber auch Anlaß zu Kritik. Denn der Band vereinigt nicht nur thematisch heterogene Beiträge, sondern auch solche verschiedenen Alters. Das ist durchaus legitim. Es wird allerdings nur selten deutlich gemacht, aus welchem Jahr der jeweilige Aufsatz stammt und auf welchen Forschungsstand er sich demnach bezieht. Stefan Pätzold im »Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands«, Bd. 46(2000), S. 352–354

Mit dem 11. Band aus der Reihe der Harzforschungen liegt ein Band vor, der dem Außenstehenden einen Überblick über den Stand der Rolandsforschung vermittelt. Die Einführung faßt die Ergebnisse der 1994 in Quedlinburg abgehaltenen Tagung und der konstituierenden Tagung der Fachkommission Rechtsgeschichte des Harzvereins im Jahre 1997 in Ilsenburg zusammen und verbindet die einzelnen Beiträge. Hatten frühere Tageungen sich mit der Bestandsaufnahme der Rolande sowie mit rechts- und stadtgeschichtlichen Fragestellungen beschäftigt, so wurde diesmal der Schwerpunkt auf die rechtliche Bedeutung und auf die Stellung des Monarchen in den Rechtsbüchern gelegt. Die einleitende Verknüpfung ist um eine Darstellung der Entwicklung der einzelnen Zweige in der Rolandsforschung erweitert, so daß der Leser recht schnell den notwendigen Überblick erhält, den er benötigt, um die einzelnen Sichtweisen möglichst schnell verknüpfen zu können. Der interessierte Laie kann sich über die Einführung gezielt in seinen speziellen Themenkreis einarbeiten. Die Erfordernis eines künftigen interdisziplinärenVorgehens wird betont. Wir erfahren von der Stellung des Monarchen in den deutschen Rechtsbüchern, von der rechtlichen Bedeutung der Rolande, von Rechtsbüchern und schließlich vom Einsatz technischer Hilfsmittel, die Erleichterungen für die Forscher vermuten lassen. Fritz Wochnik im Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, 51 (2000)