Dieter Pötschke (Hg.):
Rolande, Kaiser und Recht
Zur Rechtsgeschichte des Harzraums und seiner
Umgebung
Band XI der
Harz-Forschungen (= Forschungen und Quellen zur Geschichte des Harzgebietes)
Die zwölf Aufsätze und die ihnen vorangestellte Einführung
von Dieter Pötschke bieten eine große Zahl von Anregungen, Thesen und
Forschungsergebnissen [...] Unbedingt zu nennen sind aber die Beiträge zur
Diskussion über die Bedeutung der Rolandstandbilder. Der Gedankenaustausch
darüber hat bis heute nicht zu einem Communis opinio geführt, und das wird, so
scheint es beim gegenwärtigen Stand der Dinge, auch in naher Zukunft wohl nicht
anders sein. Daher scheut sich der Herausgeber, drei verschiedene
Erklärungsversuche nacheinander abzudrucken. [...] Daß im vorliegenden Band
nicht apodiktisch für eine der drei Ansichten Partei ergriffen wird, ist dem
Stand der Diskussion angemessen und ein Zeichen wissenschaftlicher Redlichkeit.
Es paßt zu der ungezwungenen Konzeption des Buches, das Beiträge zu einer langandauernden
Debatte liefert, nicht aber rasche Lösungen.
Das Konzept des Buches bietet aber auch Anlaß zu Kritik. Denn der Band
vereinigt nicht nur thematisch heterogene Beiträge, sondern auch solche
verschiedenen Alters. Das ist durchaus legitim. Es wird allerdings nur selten
deutlich gemacht, aus welchem Jahr der jeweilige Aufsatz stammt und auf welchen
Forschungsstand er sich demnach bezieht. Stefan Pätzold im »Jahrbuch für die
Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands«, Bd. 46(2000), S. 352–354
Mit dem 11. Band aus der Reihe der Harzforschungen liegt
ein Band vor, der dem Außenstehenden einen Überblick über den Stand der
Rolandsforschung vermittelt. Die Einführung faßt die Ergebnisse der 1994 in
Quedlinburg abgehaltenen Tagung und der konstituierenden Tagung der
Fachkommission Rechtsgeschichte des Harzvereins im Jahre 1997 in Ilsenburg
zusammen und verbindet die einzelnen Beiträge. Hatten frühere Tageungen sich
mit der Bestandsaufnahme der Rolande sowie mit rechts- und stadtgeschichtlichen
Fragestellungen beschäftigt, so wurde diesmal der Schwerpunkt auf die
rechtliche Bedeutung und auf die Stellung des Monarchen in den Rechtsbüchern
gelegt. Die einleitende Verknüpfung ist um eine Darstellung der Entwicklung der
einzelnen Zweige in der Rolandsforschung erweitert, so daß der Leser recht
schnell den notwendigen Überblick erhält, den er benötigt, um die einzelnen
Sichtweisen möglichst schnell verknüpfen zu können. Der interessierte Laie kann
sich über die Einführung gezielt in seinen speziellen Themenkreis einarbeiten.
Die Erfordernis eines künftigen interdisziplinärenVorgehens wird betont. Wir
erfahren von der Stellung des Monarchen in den deutschen Rechtsbüchern, von der
rechtlichen Bedeutung der Rolande, von Rechtsbüchern und schließlich vom
Einsatz technischer Hilfsmittel, die Erleichterungen für die Forscher vermuten
lassen. Fritz Wochnik im Jahrbuch für Brandenburgische Landesgeschichte, 51
(2000)