Gerd Ahlers
Band 13: Weibliches Zisterziensertum im Mittelalter und seine Klöster in Niedersachsen

Gerd Ahlers, entschiedener und profilierter Vertreter der These von der Inkorporationsunwilligkeit des Ordens bietet den Forschungsstand leicht polarisierend dar. […] Ahlers Werk ist dem Titel gemäß zweigeteilt: Das Verhältnis zwischen dem Zisterzienserorden und den Frauenklöstern der Zisterziensischen Observanz und Zisterziensischen [!] Frauenklöster in Niedersachsen. Im zweiten Teil beabsichtigt Vf. für die zwanzig niedersächsischen Konvente – darunter die liturgiegeschichtlich einschlägigen Medingen und Wienhausen (»Anweisungen, die die Liturgie in der Klosterkirche betrafen, kamen, wie beispielsweise 1398 belegt ist, vom zuständigen Ortsordinarius«) –, »die jeweilige Form der ›ordo cisterciensis‹-Zugehörigkeit … aufzuzeigen und vor dem Hintergrund des politischen Umfelds so weit wie möglich zu erklären«. Sein Ergebnis: »Mit Lilienthal [bei Bremen] liegt der einzige Fall eines dem Zisterzienserorden inkorporierten Konvents vor«. Belegt nicht schon dieses Zahlenverhältnis, dass die Ende des zweiten Jahrtausends aus den mittelalterlichen Rechtsquellen erhobenen Kategorien nur eine Weise darstellen, Zugehörigkeit zum Orden von Citeaux angemessen zu erfassen? Die Alternative des Autors: »Weibliches Zisterziensertum existierte entweder inkorporiert oder nichtinkorporiert; eine von unbestimmten Ordensrelationen geprägte Grauzone gab es nicht«, und das Selbstverständnis der einzelnen Frauenkonvente kommen offensichtlich schlecht zusammen. Um recht verstanden zu werden: Vf. belegt hinreichend, dass seine Fragestellung zu neuen Einsichten über die jeweiligen Zisterzienserinnenklöster führt. Aber – von der Inkorporation als Sonderfall überzeugt – nun daran zugehen, die Ordens-Zugehörigkeit zu widerlegen, dürfte sich im Blick auf den Erkenntnisfortschritt als unergiebige Engführung erweisen, wenn sie nicht zugleich für das umgekehrte Forschungsinteresse sensibilisiert: Wie lässt sich wissenschaftlich wahrnehmen, wie die einzelnen Zisterzienserinnenklöster ihre Zugehörigkeit zum Orden begriffen und vor Ort konkretisiert haben?
S.L. in: Archiv für Liturgiewissenschaft, 48. Jg., 2006, Heft 3

 

 

Die von Kaspar Elm betreute Dissertation [FU Berlin] nimmt ein in der heutigen wissenschaftlichen, aber vor allem auch öffentlichen Diskussion häufig erörtertes Thema mit dem Schwerpunkt für Niedersachsen auf. Dabei weist der Verfasser die in letzter Zeit gegenüber der älteren Forschung mit ihrer Betonung der Ablehnung der Frauen durch die Zisterzienser geäußerte Kritik zurück. Er untersucht dazu das Verhältnis zwischen dem Orden und den Frauenklöstern der zisterziensischen Observanz, die Inkorporation der Zisterzienserinnenklöster durch das Generalkapitel und die Zisterzienserinnen außerhalb der Ordensorganisation. Im Anschluß an diese Untersuchungen, die zusammenfassend die ältere Forschung bestätigen, daß die Zisterzienser die Frauen abgelehnt haben, folgt ein Verzeichnis der niedersächsischen Zisterzienserinnenklöster, die die jeweilige Form der Zugehörigkeit dieser Konvente zur »ordo cisterciensis« aufzeigt und vor dem Hintergrund des jeweiligen politischen Umfeldes erklärt. Erfaßt werden dabei Klöster, die in den Diözesen Osnabrück [3], Minden [2], Bremen [4], Verden [1], Hildesheim [6] und Mainz [4] liegen. Die Arbeit bietet einen interessanten Anknüpfungspunkt für die weitere Forschungsdiskussion. Der Verfasser hat eine wichtige Untersuchung zur weiteren Zisterzienserforschung geleistet, ob man seine Sehweise teilt oder nicht.
Immo Eberl in: »Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte«, H23/2004

 

Seit den 1980er Jahren findet in der Zisterzienserforschung eine Auseinandersetzung darüber statt, welche Haltung der Orden gegenüber Frauenklöstern im Mittelalter einnahm. Nach älterer Auffassung stand der Zisterzienserorden der Inkorporation (der formellen institutionellen Eingliederung) von Frauenkonventen ablehnend gegenüber. Dagegen setzte Brigitte Degler-Spengler mit großer Resonanz die These, die Zisterzienser hätten die Integration von Frauen im 12. Jahrhundert grundsätzlich gefördert und seien auch im 13. Jahrhundert inkorporationswillig gewesen. Dieser Ansatz wiederum wurde durch Studien von Franz Josef Feiten und Gerd Ahlers dahingehend revidiert, daß die abweisende Haltung des Ordens eher faßbar sei als die von Degler-Spengler und anderen postulierte Offenheit. Gerd Ahlers geht in seiner Dissertation von der Beobachtung aus, daß die widersprüchlichen Grundsatzbeschlüsse und administrativen Maßnahmen des Ordens aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, die unterschiedlich konsequente Umsetzung von formulierten Normen und die individuellen Kontakte einzelner Frauenklöster zur Ordensorganisation keine eindeutige Einschätzung der Ordenshaltung erlauben. Er will im ersten Teil seiner Arbeit Kriterien aufstellen, die es ermöglichen sollen, die Beziehungen zwischen dem Zisterzienserorden und zisterziensischen Frauenkonventen generell zu klären und somit zu einer fundierten Beurteilung der Inkorporationspraxis zu kommen. Im zweiten Teil verfolgt er auf dieser Grundlage sein eigentliches Ziel, zwanzig Zisterzienserinnenklöster im Gebiet des heutigen Niedersachsen im Hinblick auf ihre Inkorporation oder Nichtinkorporation zu bestimmen und die jeweilige Form ihrer Zugehörigkeit zum Orden im politischen Kontext zu beleuchten. Es handelt sich dabei um die Klöster Rulle, Bersenbrück und Börstel (Diözese Osnabrück), Rinteln und Mariensee (Diözese Minden), Meerhusen, Neuenwalde, Lilienthal und Himmelpforten (Erzdiözese Bremen), Medingen (Diözese Verden), Wöltingerode, Neuwerk/Goslar, St. Crucis/Braunschweig, Wienhausen, Isenhagen und Derneburg (Diözese Hildesheim), Wiebrechtshausen, Osterode, Mariengarten und Höckelheim (Erzdiözese Mainz). Ahlers holt im ersten Teil seiner Studie zunächst weit aus, indem er grundsätzliche monastisch-klerikale Positionen, was den Umgang und das Zusammenleben mit Frauen betrifft, skizziert. Vor diesem Hintergrund markiert er die Einführung der Klausur in den zisterziensisch orientierten Gründungen von Frauengemeinschaften im 12. Jahrhundert als ein wesentliches Anliegen der Zisterzienser und der Klosterreformbewegung insgesamt. Er schildert die Organi­sationsstruktur der Frauenklöster Tart und Las Huelgas und setzt sich mit Degler-Spenglers Sichtweise auseinander, nach der diese Gründungen das Engagement der Zisterzienser gegenüber Frauenklöstern belegen (die Ambivalenz der Haltung Bernhards von Clairvaux hätte hier deutlicher herausgearbeitet werden können). Im umfangreichen Kapitel über die Inkorporationen von Frauenklöstern durch das Generalkapitel im 13. Jahrhundert zeigt Ahlers detailliert, daß der schwelende Konflikt mit dem Papsttum die Ordensleitung zu einem zweigleisigen, in sich widersprüchlich anmutenden Vorgehen veranlaßte. Da die Inkorporation mit der Exemtion von der Jurisdiktion und Aufsicht des zuständigen Bischofs einherging, wurde der Orden durch den Papst verpflichtet, die juris-diktionelle und administrative Verantwortung sowie die Seelsorge für das jeweilige Kloster übernehmen. Die cura monialium allerdings wurde von Seiten des Ordens als schwere Belastung empfunden, war doch damit ein Aufenthalt von Mönchen in Frauenklöstern verbunden. Um sich der cura monialium zu entledigen, bemühte sich der Orden, ein offizielles Inkorporationsverbot als ordensrechtliches Prinzip zu errichten und dafür die päpstliche Aner­kennung zu erhalten. Zugleich mußte er aber aktuellen Inkorporationsmandaten des Papstes nachkommen. Schritt für Schritt erreichte der Orden, daß das Inkorporationsverbot päpstlich approbiertes Ordensrecht wurde, wenngleich der Papst weiterhin von Fall zu Fall ein Inkorporationsmandat erlassen konnte. Zur Seelsorge wurden statt der Zisterziensermönche ordensfremde Geistliche in die Frauenklöster entsandt – eine Praxis, die zu vielfältigen Konflikten führte und nach Ahlers »wohl auch eine der Hauptursachen für den spirituellen Niedergang vieler weiblicher Ordensklöster im 14. und 15. Jahrhundert« war. Als zum »ordo cisterciensis« gehörig galten im Mittelalter auch zahlreiche Frauenklöster, die der Ordensorganisation nicht offiziell inkorporiert waren. Sie hatten nach Ahlers ebenso wie die inkorporierten Konvente ein Anrecht, die allgemeinen Privilegien der Zisterzienser zu genießen, waren also rechtlich gleichgestellt, »sofern ihnen eine zisterziensisch orientierte Form monastischen Lebens offiziell bescheinigt war«. Den damit verbundenen Anspruch auf Exemtion von den Bischöfen konnten sie in der Praxis aber nicht umsetzen. Die zuständigen Bischöfe spielten als diejenigen, die die Exemtion gewährten, bei der Frage von Inkorporation bzw. Nichtinkorporation eine entscheidende Rolle. Für den niedersächsischen Untersuchungsraum weist Ahlers daraufhin, daß die Bischöfe ihre Oberaufsicht gerade über jene Konvente wahr­ten, die an der Peripherie ihrer Diözese lagen und ihnen als Ausgangspunkte territorialer Politik jenseits der Stiftsgebiete dienten. Nachrichten über bischöfliche Eingriffe in Klosterangelegenheiten dienen im zweiten Teil der Untersuchung, dem Verzeichnis niedersächsischer Zisterzienserinnenklöster, als ein wesentlicher Indikator dafür, daß ein Frauenkonvent nicht exemt und somit nicht inkorporiert war. Allein Lilienthal wird hier als ein dem Zisterzien­serorden inkorporiertes Kloster identifiziert. Durch diesen Befund sieht Ahlers seine Annahme gestützt, »daß gene­rell weder das Generalkapitel der Zisterzienser noch die zuständigen Bischöfe aus eigenem Antrieb für Ordensaffiliationen von Zisterzienserinnenkonventen agierten« – ein Ergebnis, das, wie er selbst anregt, durch vergleichende regionale Untersuchungen überprüft werden müßte. Wie schon im Titel deutlich wird, ist es schwierig, eine allgemeine Studie über das Verhältnis des Zisterzienserordens zu Zisterzienserinnenklöstern mit einer regionalen Untersuchung zu einem einheitlichen Werk zusammenzuschweißen. Der in dieser Besprechung nur knapp gewürdigte instruktive Teil über die Klöster im Gebiet von Niedersachsen hätte sicher, mit einer entsprechenden Einleitung versehen, auch für sich stehen können (während die eher einführenden Kapitel des ersten Teils ein wenig breit geraten sind). Er zeigt mit seinen empirisch erhobenen Einzelbefunden einmal mehr, daß ein flächendeckender Ent­wurf noch nicht in Sicht ist.

Cordula Nolte in »Forum Mittelalter«, 9/2004

 

Die zwanzig seit dem Mittelalter als Zisterzienserinnenkonvente geltenden oder erwähnten Frauengemeinschaften im niedersächsischen Raum werden in dieser Berliner Dissertation (FU, 1997) nach ihrem Verhältnis zum Zisterzienserorden und zu regionalen Gewalten untersucht. Insofern verspricht der Titel mehr, als über die Klöster zu erfahren ist, für die im übrigen auf die Überblicke in den Bänden 11 (1984) und 12 (1994) der »Germania Benedictina« verwiesen wird. Die Darstellung ihrer Rechtslage in Bezug auf den Orden und innerhalb der Diözesen – nach denen geordnet sie im zweiten Teil der Arbeit abgehandelt sind – sowie Territorien soll allerdings eine Interpretation untermauern, die den ersten Teil einnimmt und die der Autor an durch Breite und Lage geeignetem regionalgeschichtlichen Material prüfen wollte.
Es geht ihm um die Frage, ob und ggf. warum und wie sich der Orden seit seiner Gründung für die Integration von Frauenklöstern aufschloß. Die Frage wird besonders seit den Arbeiten von Brigitte Degler-Spengler ab 1982 kontrovers diskutiert, die entgegen der herrschenden Meinung, nach der der Orden den Aufbau eines weiblichen Zweiges zu vermeiden suchte, die unbezweifelbare Bereitschaft zur Inkorporation von Zisterzienserinnen sieht, also zur vollen Eingliederung mit allen Rechtsfolgen und praktischen Problemen des geistlichen und weltlichen Alltags.
Ahlers bestreitet diese Sicht und nimmt erneut die Quellen des Ordens vor, die z.T. einander zu widersprechen scheinen und zu den widersprüchlichen Urteilen geführt haben, und gewichtet sie für seine Grundsatzfragen. Als Voraussetzung für das Verhalten des Ordens gegenüber Frauengemeinschaften hebt er dessen strikte Ablehnung des Umganges von Ordensangehörigen mit Frauen hervor, die nicht nur in der Ordensliteratur, sondern auch seit einem Statut von 1134 in den Normquellen deutlich wird. Allerdings beobachtet auch er, daß der Orden als Institution sich zwar von der Übernahme der vollen Verantwortung für zisterziensisch lebende Frauenkonvente im 12. Jahrhundert fernhielt, aber ihre Gründungen und gelegentliche Bindungen an einzelne Äbte nicht verhinderte und die Bezeichnung als Zisterzienserinnen nicht bekämpfte. Daß sich das Generalkapitel offenbar erst im 13. Jahrhundert mit der Angliederung von Frauenklöstern befaßte (Ahlers: zwischen 1202 und 1206), erklärt der Verfasser mit dem Druck der Päpste, die das weibliche Religiosentum für häresieanfällig hielten und jeweils geeigneten Orden durch Mandat zuzuführen suchten, in der Regel auf Wunsch von Bittstellern, die sich übrigens auch direkt an den Orden wandten.
Ahlers zeichnet die sich in den Beschlüssen des Generalkapitels ausprägende Politik nach: Mindestens den päpstlichen Befehlen konnte sich der Orden nicht verweigern, doch rechtlich behandelte er die schließlich vielen Inkorporationen als Ausnahmen von dem 1220 formulierten und oft wiederholten Verbot. Die Ausnahmen konnten nur unter Bedingungen und nach Prüfung allein von dem Generalkapitel zugelassen (abgelegene Lage, wirtschaftliche Sicherung, strenge Klausur), abgelehnt oder später rückgängig gemacht werden. Meistens wurden die Äbte von Cîteaux oder Clairvaux als Vateräbte eingesetzt, die ihre Aufsichtspflichten an Äbte aus der jeweiligen Nachbarschaft delegierten. Für die Seelsorge und die Geschäftsführung wurden hingegen möglichst Ordensfremde bestimmt, als Pröpste oder Prokuratoren oder Provisoren sogar Laien, um Ordensangehörige nicht zu gefährden. Für die nichtinkorporierten Zisterzienserinnenklöster lehnte der Orden ausdrücklich Seelsorge und Aufsicht ab. Er erklärte sich aber einverstanden mit der Nachahmung der Lebensform (1228). Auch für sie galten die päpstlichen Privilegien für Zisterzienser (oft sogar die Exemtion von der bischöflichen Gerichtsbarkeit), sofern sie von den zuständigen Bischöfen anerkannt waren und unter deren Aufsicht standen. Die Bischöfe mußten übrigens die Anträge auf Inkorporation und Exemtion genehmigen. Der Verfasser beobachtet, wie dieser Zustand durch Bischöfe und weltliche Herren für territorialpolitische Ziele genutzt wurde, wobei die geographische Lage eine besondere Rolle spielte. So konnte den Bischöfen im Ganzen wenig an der Inkorporation liegen, wenngleich sie die Visitation gelegentlich an Zisterzienseräbte vergaben. Für die Nichtinkorporation sprach auch der Einfluß, der durch Auswahl und Einsetzung von Pröpsten auszuüben war.
Die Einzeluntersuchungen des zweiten Teils ergeben, daß nur Lilienthal dem Orden inkorporiert war (Ahlers erklärt die Aufnahme mit der Stedingerproblematik). Bei den Klöstern in Rinteln, Meerhusen, Neuenwalde konnte Ahlers auch nicht klären, ob sie tatsächlich als zisterziensisch einzuordnen sind, wiewohl sie zuweilen so bezeichnet werden. Für die Klöster in Rulle, Bersenbrück, Börstel, Himmelpforten, Wöltingerode, Wienhausen, Isenhagen, Derneburg sieht er eindeutigen bischöflichen Einfluß, für Neuwerk in Goslar, St. Crucis vor Braunschweig, Wiebrechtshausen, Osterode und Höckelheim weltliche Herrschaft überwiegen, in Mariensee, Medingen und Mariengarten beobachtet er die Zunahme welfischer Macht.
Ahlers ermöglicht die Kontrolle seiner Interpretationen durch ausführliche Quellenzitate. Die Argumentation wirkt in sich schlüssig, klärt sie doch die Widersprüchlichkeit innerhalb der Beschlußlage des Ordens wie auch das Vorhandensein zahlreicher Zisterzienserinnenklöster ohne die Ordenszugehörigkeit auf.
Katharina Colberg, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 76 (2004), S. 440–441

 

Die Berliner Dissertation befaßt sich mit der in der Forschung umstrittenen Frage, »welcher Platz den zisterziensischen Frauenklöstern in der Organisationsstruktur des Klosterverbandes zugewiesen worden war«, und will »das jeweilige Verhältnis der niedersächsischen Zisterzienserinnenkonvente zum Zisterzienserorden in Hinsicht auf Ordensinkorporation bzw. Nichtinkorporation« klären. Zunächst untersucht der Verfasser das grundsätzliche »Verhältnis zwischen dem Zisterzienserorden und den Frauenklöstern der Zisterziensischen Observanz«. Er stellt fest, daß der Mönchsorden die Betreuung, Integration und Inkorporation von Frauenklöstern ursprünglich ablehnte. Erst ab 1200 kam es auf Druck des Papsttums zu einer »kirchen- und ordensrechtlich geregelten Integration von weiblichen Konventen« bis hin zur Inkorporation. Der Orden stand der Integration aber weiterhin reserviert gegenüber und verbot das Zusammenleben von Mönchen und Frauen, so daß die Beziehungen eher locker als dauerhaft waren. Die Diözesanbischöfe fürchteten um ihre Aufsichtsrechte und waren Gegner der Inkorporation. Die Untersuchung der nach Diözesen geordneten »Zisterziensischen Frauenklöster in Niedersachsen« stützt diese Ergebnisse. Es handelt sich um Bersenbrück, Börstel, Braunschweig (St. Crucis), Derneburg, Goslar (Neuwerk), Himmelpforten, Höckelheim, Isenhagen, Lilienthal, Mariengarten, Mariensee, Medingen, Meerhusen, Neuenwalde, Osterode, Rinteln, Rulle, Wiebrechtshausen, Wienhausen und Wöltingerode. Von diesen insgesamt zwanzig Frauenklöstern aus dem 12.–15. Jahrhundert war nur Lilienthal dem Orden tatsächlich inkorporiert.
K. N.
in »Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters«, Bd. 60,1 (2004), S. 404]

Die Geschichte des christlichen Mönchtums ist nicht nur eine Männer-, sondern von Anfang an auch eine Frauengeschichte. Vom Ende des 11. bis in das 13. Jahrhundert hinein setzte ein Prozeß ein, in dessen Verlauf Frauen aus allen Bevölkerungsschichten in die Klöster, insbesondere in die der Zisterzienser, strömten. Obwohl es schon im 12. Jahrhundert erste zisterziensische Frauenklöster gab, begann die Äbteversammlung erst Anfang des 13. Jahrhunderts Frauenkonvente formell in den Orden aufzunehmen.
Gerd Ahlers hat in seiner an der Freien Universität Berlin angenommenen Dissertation auf breitem Quellenmaterial die 20 im Mittelalter auf dem Gebiet Niedersachsens gegründeten Zisterzienserinnenkonvente in ihrem Verhältnis zum Zisterzienserorden untersucht. Von ihnen erlangte allein das bremische Lilienthal den Status eines dem Orden inkorporierten Klosters. Mit seinem ordensrechtlich ausgerichteten Forschungsansatz kommt Ahlers zu dem Ergebnis, daß das Papsttum seit Beginn des 12. Jahrhunderts mit seinem Bestreben gescheitert ist, die Nonnenklöster generell als einen homogenen weiblichen Zweig unter der Aufsichtsgewalt des Generalkapitels zu etablieren. Die Ursachen dafür lagen im theologisch motivierten Widerstand der Zisterzienser und im Desinteresse des territorialpolitisch engagierten Episkopats. Diese gut lesbare Studie ist nicht nur für die mittelalterliche Kirchengeschichte, sondern gerade für die Territorialgeschichte ertragreich.
Rainer Hering in »Auskunft. Zeitschrift für Bibliothek, Archiv und Information in Norddeutschland«, Juni 2003, Heft 2/3, S.358/359

Seitdem Fritz Winter das »gespaltene Verhältnis« der Zisterzienser zum »weiblichen Zweig ihres Ordens« diskutierte und das unterschiedliche Rechtsverhältnis der weiblichen Zisterzen zum Orden analysierte, ist das dieses Thema ein wichtiger Gegenstand der Ordensforschung schlechthin geblieben.
Auf der Grundlage reichen Quellenmaterials führt nun der Historiker Gerd Ahlers mit einem neuen, ordensrechtlich begründeten Forschungsansatz den Nachweis, daß das Papsttum seit Beginn des 12. Jahrhunderts mit seinen Bemühungen scheitern mußte, die Nonnenklöster generell als einen homogenen weiblichen Zweig unter der Aufsichtsgewalt des Generalkapitels zu etablieren. Am Beispiel der Zisterzienserinnenkonvente Niedersachsens macht Gerd Ahlers evident, daß – abgesehen vom bremischen Zisterzienserkloster Lilienthal – keine Frauenzisterze den Status eines dem Orden inkorporierten Klosters erlangte, weil der theologisch motivierte beharrliche Widerstand der Zisterzienser mit dem Postulat »Feminarum cohabitatio nobis et conversis nostris omnino interdicta est« die Inkorporation eines Frauenklosters ebenso zur Ausnahme machte wie das Desinteresse des territorialpolitisch engagierten Episkopats. Behandelt werden zwanzig Frauenklöster des »ordo cisterciensis« der Diözesen Osnabrück (Rulle, Bersenbrück, Börstel), Minden (Rinteln, Mariensee), Verden (Medingen), Hildesheim (Wöltingerode, Goslar-Neuwerk, Braunschweig-St. Crucis, Wienhausen, Isenhagen, Derneburg) sowie der Erzdiözesen Bremen (Meerhusen, Neuenwalde, Lilienthal, Himmelpforten) und Mainz (Wiebrechtshausen, Osterode, Mariengarten, Höckelheim).
Erfolgreich hat Gerd Ahlers die Thematik dadurch gelöst, daß er ordensgeschichtliche und lokalgeschichtlich ausgerichtete Forschung miteinander verbindet und auf diese Weise die oft »abstrakt« behandelte Problematik in ihren eigentlichen Kontext, in das Spannungsfeld von Orden, Papsttum, Episopat und weltliche Obrigkeit stellt. Das Buch ist nicht nur ein sehr wichtiger, aufschlußreicher Beitrag zur Problematik des Verhältnisses des Zisterzienserordens zur »Frauenfrage«, sondern auch eine bemerkenswerte Analyse für die landesgeschichtlich orientierte Ordensforschung. Erwünscht wäre ein zuverlässiges Personen- und Ortsregister. Fritz Wagner in »Cistercienser Chronik. Forum für Geschichte, Kunst, Literatur und Spiritualität des Mönchtums«, Heft 2/2002, S.311/12