Annette
Kugler-Simmerl
Bischof, Domkapitel
und Klöster im Bistum Havelberg1522–1598
Strukturwandel und Funktionsverlust
Deutlich verspätet anzuzeigen ist
eine, erst jetzt der Redaktion zugegangene, am Friedrich-Meinecke-Institut der
Freien Universität Berlin eingereichte Dissertation, die als Gesamtdarstellung
der Reformationsgeschichte in der Diözese Havelberg und ihrer geistlichen
Institutionen (Domkapitel St. Marien, Prämonstratenserklöster Broda und Jerichow,
Johanniterkomtureien Mirow und Nemerow, Franziskanerklöster Kyritz, Gransee und
Neubrandenburg, Dominikanerklöster Neuruppin und Neustadt Röbel, Karmelitenkloster
Perleberg, Zisterzienserinnenklöster Heiligengrabe, Lindow, Marienfließ und
Wanzka) ein echtes Forschungsdesiderat füllt. Mit der Behandlung des
brandenburgischen »Landesbistums« Havelberg ist nämlich zugleich ein wesentlicher
Baustein für eine noch immer ausstehende neue Gesamtdarstellung der Reformation
in der Kurmark Brandenburg gelegt. – Der Untersuchungszeitraum ist sinnvollerweise
bestimmt einerseits durch das Jahr der Wahl des letzten katholischen Havelberger
Bischofs Busso II. von Alvensleben (reg. 1522–1548), dem es lediglich auf
seinen Tafelgütern gelang, die Reformation kurzzeitig zu verzögern, und
andererseits durch das Jahr der faktischen Säkularisation des Hochstifts nach
dem Regierungsantritt des evangelischen Administrators Markgraf Joachim
Friedrich (reg. 1552-1598) als brandenburgischer Kurfürst. Als Zäsur, die auch
in der Gliederung der chronologisch angelegten Studie deutlich wird, versteht
Annette Kugler-Simmerl zu Recht das Jahr der Postulation des Hohenzollern-Prinzen
Friedrich zum Bischof (reg. 1548–1552), der als zweiter Sohn des brandenburgischen
Kurfürsten Joachim II. schon eindeutig evangelisch war. Mit seiner von der
Kurie nie bestätigten Wahl beginnt auch der bereits mit der päpstlichen
Übertragung des Nominationsrechtes für die Bischofswahl auf die brandenburgischen
Kurfürsten (1447) und die Umwandlung des ursprünglichen Prämonstratenser-Domkapitels
in ein Säkularkanonikerstift (1506) eingeleitete Prozess der Hohenzollern, das
Hochstift – ungeachtet der formalen Reichsstandschaft des Havelberger Bischofs
– landsässig zu machen, mithin ein starkes landesherrliches Kirchenregiment
bereits lange vor der Reformation auszuüben. Bereits Bischof Busso II. wurden
vor dem Hintergrund der Kurbrandenburgischen Kirchenordnung große Teile seiner
geistlichen Kompetenzen zugunsten des neugegründeten Konsistoriums entzogen.
Als Joachim Friedrich 1598 seinem Vater Johann Georg als Kurfürst nachfolgte,
führte er fortan weder den Titel eines Bischofs von Havelberg, noch ließ er
einen neuen Bischof wählen, wodurch das Amt auch faktisch abgeschafft war. -
Der besondere Reiz der Studie liegt nicht zuletzt darin, dass sich die Havelberger
Diözese gleichermaßen auf Teile der Kurmark Brandenburg und des Herzogtums Mecklenburg
erstreckte, mithin der ganz unterschiedliche Reformationsverlauf in
diesen beiden Territorien als Hintergrund für die Entwicklungen und
Veränderungen der monastischen Lebensweise, der politischen, wirtschaftlichen,
sozialen und persönlichen Verhältnisse der Mönche und Nonnen in den verschiedenen
geistlichen Institutionen des Diözesangebiets dient. Beschrieben wird das
Vorgehen bei den Klostervisitationen, die nachfolgende Auflösung der
Ordenskonvente – beziehungsweise deren Umwandlung in evangelische geistliche
Stifte – sowie das Schicksal der Konventualen. In dieser typologisierenden
Darstellung wird deutlich, dass von Nonnen tendenziell mehr Widerstand gegenüber
der Reformation ausging als von Mönchen. Bei sechs von fünfzehn geistlichen
Institutionen fand eine Umwandlung in evangelische Kommunitäten statt: Das ab
1539 gemischkonfessionell, seit 1563 rein protestantisch zusammengesetzte
Havelberger Domkapitel – eine Prosopographie des Havelberger Domkapitels für
den Untersuchungszeitraum ist der
Studie beigegeben – existierte als Versorgungseinrichtung für den landsässigen
Adel bis ins 19. Jahrhundert fort, die beiden Johanniterkomtureien in Mecklenburg
blieben als evangelische Ordensämter erhalten, und drei
Zisterzienserinnenklöster in Brandenburg (Heiligengrabe, Lindow, Marienfließ)
wurden in adlige Damenstifte umgewandelt, blieben mithin ebenfalls in der
Verfügungsgewalt des landsässigen Adels. Für die Herzöge von Mecklenburg und
besonders die Kurfürsten von Brandenburg bedeutete die Inkorporation des Hochstiftsgebietes
von Havelberg – zeitgleich auch des Hochstifts Lebus, wo Joachim Friedrich
ebenfalls Administrator war – einen erheblichen wirtschaftlichen Gewinn.
Asche, in: Archiv für Reformationsgeschichte, 2011
Die Geschichte der Bistümer,
ihrer Bischöfe, Domkapitel, Stifte und Klöster gehört, von wenigen Ausnahmen abgesehen,
zu den stark vernachlässigten Gebieten der nordostdeutschen Landesgeschichte;
weitgehend ist man noch immer auf die vor 75 Jahren erschienenen ersten
Bände der »Germania Sacra« angewiesen. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß die
Forschung sich seit einiger Zeit intensiver darum bemüht, die geistlichen
Institutionen Brandenburgs, Mecklenburgs und Pommerns wieder stärker in das
Gesichtsfeld ihres Interesses zu rücken. Dennoch besteht gerade für die
Geschichte der Bistümer im nordöstlichen Deutschland ein deutlicher
Nachholbedarf. Um so erfreulicher ist es, daß die Autorin der vorliegenden
Arbeit, die 2002 als Dissertation am Friedrich-Meinecke-Institut der Freien
Universität Berlin abgeschlossen wurde, sich nicht nur das Bistum Havelberg als
Arbeitsgebiet ausgesucht, sondern sich auch ausführlich mit den Bischöfen, dem
Domkapitel sowie den Klöstern der Diözese und ihrer Entwicklung im Laufe des
16. Jahrhunderts auseinandergesetzt hat.
Bei der Auswahl des Bistums als Untersuchungsgegenstand spielte u.a. der
Umstand eine Rolle, daß die Havelberger Diözese im 16. Jahrhundert zu etwa
zwei Dritteln unter brandenburgischer und zu einem Drittel unter
mecklenburgischer Herrschaft stand, so daß zwei unterschiedliche
Reformationsprozesse – die Autorin spricht hier in unglücklicher Wortwahl von
»Evangelisierung« – mit ihren unmittelbaren Folgen berücksichtigt werden
konnten. Um beiden Seiten Rechnung zu tragen, orientiert sich der zeitliche
Rahmen der Arbeit ausschließlich an den Amtszeiten der Havelberger Bischöfe, so
daß der erste Hauptteil die Regierungszeit des letzten katholischen Bischofs
Busso II. von 1522 bis zu seinem Tod 1548 und der zweite die Zeit der
evangelischen Bischöfe aus dem Hause der Hohenzollern bis zum Aufgehen des
Amtes in dem des brandenburgischen Landesfürsten nach Amtsantritt Markgraf
Joachim Friedrichs als Kurfürst von Brandenburg 1598 umspannt. Das zentrale
Anliegen der Dissertation ist die Untersuchung der Auswirkungen des Übertritts
der Landesherren Brandenburgs und Mecklenburgs auf die Lebensweise der davon
betroffenen geistlichen Institutionen in der Diözese Havelberg, zu denen neben
dem Bischof und dem Domkapitel die Prämonstratenserstifte Broda und Jerichow,
die Johanniter-Komtureien Mirow und Nemerow, die Franziskanerklöster Kyritz,
Gransee und Neubrandenburg, die Dominikanerklöster Neuruppin und Röbel
(Neustadt), der Karmel in Perleberg sowie die Zisterzienserinnenklöster
Marienfließ/Stepenitz, Heiligengrabe, Lindow und Wanzka zählten. Vor allem
interessieren die Autorin hier Fragen nach den unmittelbaren und mittelbaren
Konsequenzen, die sich für die geistlichen Institutionen aus dem
Konfessionswechsel der Fürsten und den von ihnen veranlaßten
Kirchenvisitationen ergaben, und zwar in »religiöser, politischer,
wirtschaftlicher, sozio-kultureller, aber auch in persönlicher Hinsicht«, wobei
jeweils auch die Positionen und das Verhalten der Fürsten, des Bischofs, des
Adels und der Städte sowie der Ordensgemeinschaften mit untersucht werden. Da
einige der genannten Institutionen die Reformation überdauerten, andere dagegen
nicht, richtet sich die spezielle Aufmerksamkeit der Verfasserin auf
potentielle Gründe, die für die Frage nach dem Überleben oder der Aufhebung der
Konvente entscheidend waren. Dabei geht sie von der Hypothese eines möglichen
Zusammenhangs zwischen den Gründungsmotiven und dem Schicksal in der
Reformationszeit aus: »Verlor eine Ordensniederlassung ihre Existenz und
Legitimationsgrundlage im Laufe der Zeit durch strukturellen Wandel?«
Entsprechend werden im ersten Teil der Arbeit die den Klöstern und Stiften bei
ihrer Gründung zugedachten Funktionen analysiert, wobei sich Kugler-Simmerl im
wesentlichen auf vier bereits in der Einleitung zusammengetragene Funktionen
beschränkt: die eines Instituts zur seelsorgerischen Versorgung der ansässigen,
vornehmlich slawischen Bevölkerung in der Zeit der mittelalterlichen
Kolonisierung, einer Bildungseinrichtung mit zusätzlichen religiösen, sozialen
und karitativen Aufgaben, eines Hausklosters bzw. der Grablege und
Memorialstätte der Stifter und ihrer Familien sowie bei Nonnenklöstern eines
Ortes zur Realisierung sinnvoller und sozial anerkannter »alternativer«
Lebensmöglichkeiten außerhalb der Familie für Frauen. Darüber hinaus widmet sie
sich der Frage, ob und in welchem Maß die geistlichen Gemeinschaften sich zu
kulturellen, kirchlichen, sozialen und wirtschaftlichen Zentren innerhalb der
Diözese Havelberg entwickeln konnten. Im weiteren Verlauf wird untersucht,
inwieweit die ursprünglichen Funktionen der Institutionen noch bis zur Reformationszeit
eine Rolle spielten oder an Bedeutung verloren. Dabei bezieht die Verfasserin
auch die Fragen nach den Einflüssen der spätmittelalterlichen Reformbewegungen
und nach einem eventuellen Zusammenhang zwischen einer strengeren Befolgung der
Ordensregeln und Widerständen gegen die Einführung der Reformation in ihre
Untersuchung mit ein. Insgesamt spannt die Autorin damit einen Bogen, der vom
16. bis ins 12./13. Jahrhundert zurückreicht, wobei allerdings die Fragen nach der
Gründung des Bistums Havelberg im 10. Jahrhundert und den ursprünglichen
Aufgaben der Bischöfe nicht näher berücksichtigt werden. Als Quellengrundlage
hat Kugler-Simmerl außer den gedruckten Urkunden vor allem zu den Havelberger
Bischöfen, zum Domkapitel und den Frauenklöstern in großem Umfang auch
ungedrucktes Material aus den Landeshauptarchiven in Potsdam und Schwerin und
dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin mit herangezogen. Ein
ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis, ein kombiniertes Orts- und Personenregister
sowie – dies ist besonders hervorzuheben – eine ausführliche Prosopographie des
Havelberger Domkapitels für die Zeit von 1522 bis 1598 runden die Arbeit ab.
Nicht bei allen Institutionen
entschied der Verlust bisheriger Funktionen bis zur Reformation über ihre
Aufhebung. Es ist zwar richtig, daß ein Teil der Funktionen des Bischofs von
Havelberg nach 1540 auf das Kurmärkische Konsistorium überging und das
Bischofsamt in Havelberg nach dem Amtsantritt seines letzten Inhabers, Markgraf
Joachim Friedrich von Brandenburg, als Kurfürst fortfiel, da dieser sein
geistliches Amt noch nicht einmal unter seinen zahlreichen Herrschaftstiteln
führte. Es war jedoch kein vorreformatorischer Funktionsverlust, der zu dieser
Entwicklung führte, sondern zum einen der Machtverlust, den die Bischöfe von
Havelberg durch ihr faktisches Absinken in die Landsässigkeit unter den
brandenburgischen Kurfürsten hatten hinnehmen müssen, und zum andern die
Haltung Bischof Bussos II., der auch nach 1540 entschieden an der katholischen
Lehre festhielt, aber über keine Machtmittel (z.B. eigene Truppen, die er gegen
Kurfürst Joachim II. ins Feld hätte führen können) verfügte, die
Durchsetzung der neuen Lehre in seiner Diözese zu verhindern. Lediglich im
Bereich seiner Tafelgüter gelang es ihm, die Reformation bis zu seinem Tod 1548
weitgehend aufzuhalten. In den übrigen Gebieten seiner Diözese wurde ihm,
soweit diese in Brandenburg lagen, ein Großteil seiner geistlichen Aufgaben im
Zuge der Durchsetzung der kurbrandenburgischen Kirchenordnung entzogen und dem
vom Kurfürsten in Colin gegründeten und dem Bischof von Brandenburg
unterstellten Konsistorium bzw. den zuständigen Superintendenten übertragen:
»Die bischöfliche Zentralverwaltung brach zusammen, und die Einnahmen des Bischofs
verringerten sich zunehmend. Zwischen 1540 und 1548 mußte der Bischof von
Havelberg den Verlust seines Macht- und Einflußbereiches sowohl in geistlichen
als auch in juristischen und wirtschaftlichen Belangen anerkennen.« Dies
entsprach allerdings eher einem Funktionsentzug als einem Funktionsverlust.
Inwieweit die Bistumsverwaltung durch das in den Quellen des
16. Jahrhunderts zu beobachtende (und von der Autorin bemerkte)
allmähliche Verschwinden der Havelberger Archidiakone bzw. Pröpste bis 1540 an
Funktionstüchtigkeit einbüßte, müßte im übrigen noch näher untersucht werden,
insbesondere im mecklenburgischen Teil des Bistums. Gleiches gilt für die dem
Bischof obliegende geistliche Jurisdiktion.
Das Havelberger Domkapitel überdauerte die Reformationszeit, indem es sich
personell von einem katholischen über eine längere gemischtkonfessionelle Phase
hinweg schließlich in ein rein protestantisch besetztes Gremium wandelte. Die
Autorin zeigt hier deutlich, daß diese Änderungen in starkem Maße mit dem
Bemühungen der Kurfürsten von Brandenburg um Einrichtung eines landesherrlichen
Kirchenregiments zusammenhingen, die bereits mit der päpstlichen Übertragung
des Nominationsrechts für die Bischofswahl auf Kurfürst Friedrich II. 1447
und dessen Versuch einer Transmutation des Prämonstratenser-Domkapitels in ein
Säkularkanonikerstift zusammenhingen, der zunächst scheiterte, aber von
Kurfürst Joachim I. dann 1506 umgesetzt wurde. Seit der Transmutation
bestand das Stift aus 16 Domherrnstellen, deren Patronats- bzw. Besetzungsrecht
sich auf den Bischof (6 Stellen), das Kapitel (6 Stellen) und den
Kurfürsten (4 Stellen, darunter die Propstei sowie ein Kanonikat, das mit
der Universität Frankfurt/O. verbunden war) aufteilten. Die Autorin zeigt hier
deutlich, daß diese Änderungen in starkem Maße mit dem Bemühungen der
Kurfürsten von Brandenburg um Einrichtung eines landesherrlichen
Kirchenregiments zusammenhingen, die bereits mit der päpstlichen Übertragung
des Nominationsrechts für die Bischofswahl auf Kurfürst Friedrich II. 1447
und dessen Versuch einer Transmutation des Prämonstratenser-Domkapitels in ein
Säkularkanonikerstift zusammenhingen, der zunächst scheiterte, aber von
Kurfürst Joachim I. dann 1506 umgesetzt wurde. Seit der Transmutation
bestand das Stift aus 16 Domherrnstellen, deren Patronats- bzw. Besetzungsrecht
sich auf den Bischof (6 Stellen), das Kapitel (6 Stellen) und den
Kurfürsten (4 Stellen, darunter die Propstei sowie ein Kanonikat, das mit
der Universität Frankfurt/O. verbunden war) aufteilten. Die Autorin konnte in
diesem Zusammenhang gegen frühere Behauptungen in der Literatur als sicher
nachweisen, daß auch in den vierziger Jahren alle 16 Stellen noch
bestanden und mit Kanonikern besetzt waren. Über die ihm zustehenden vier
Kanonikate gelang es Joachim II. in den Jahren nach 1539, vier
evangelische Geistliche im Domkapitel unterzubringen. Die Wahl des
evangelischen Propstes Wolfgang von Arnim zum Dekan von Havelberg durch das
Kapitel im Jahr 1544 legt darüber hinaus, wie die Autorin ausführt, den Schluß
nahe, »daß die evangelische Seite damals eine stärkere Position innehatte, als
von außen ersichtlich war«. Hier verfällt die Autorin allerdings etwas in
Schwarz-Weiß-Denken, da zum einen auch Positionen zwischen einem aktiven
Eintreten für die Reformation und einer entschiedenen Gegnerschaft zur
evangelischen Lehre denkbar sind und zum anderen die Frage der
Konfessionszugehörigkeit sicherlich nicht bei allen Domherrn den alleinigen
Ausschlag für ihre Wahlentscheidung gab. Insgesamt ist es ihr aber dennoch
gelungen, einen differenzierteren Einblick in die inneren Verhältnisse des
Havelberger Domkapitels zu vermitteln, nicht zuletzt auch durch die
Einbeziehung der Stiftsstatuten von 1538 und 1581. Richtig ist mit Sicherheit,
daß die entscheidenden Veränderungen erst nach der Wahl Markgraf Friedrichs zum
Bischof von Havelberg erfolgten, durch die die Kanonikate, deren
Besetzungsrecht dem Bischof zustand, in die Hände der kurfürstlichen Familie
fielen, womit mittelfristig eine evangelische Mehrheit in der Zusammensetzung
des Kapitels gesichert war. Dennoch hielt sich im Kapitel zumindest ein Teil
der katholischen Liturgie noch bis 1581. An Funktionen verlor das Kapitel die
Aufgabe der Bischofswahl, jedoch erst am Ende des 16. Jahrhunderts, als
der zum Bischof von Havelberg gewählte Markgraf Joachim Friedrich 1598 bei
seinem Regierungsantritt zum Kurfürsten den Titel des Bischofs nicht mehr
führte und das Amt damit abschaffte. Die Versorgung der dem Kapitel zu Beginn
des 16. Jahrhunderts unterstehenden 28 Pfarren verblieb, abgesehen
von einigen städtischen Pfarren, die nach und nach in den Besitz der Stadträte
kamen, beim Domkapitel.
Bei den vier Frauenklöstern
des Bistums zeigt die Autorin in eindrucksvoller Weise auf, daß jedes ihr
eigenes, von den anderen jeweils stärker abweichendes Schicksal während der
Reformation durchlebte, das in drei Fällen zur Umwandlung in ein evangelisches
Damenstift und in einem Fall zur Aufhebung des Konvents führte. Das 1231
gegründete Kloster Marienfließ/Stepenitz war von den Edlen Gans von Putlitz
gegründet worden und diente dieser Familie als Hauskloster. Noch im
18. Jahrhundert übte die Familie das Patronatsrecht über das Stift aus,
indem z.B. die Stiftsverwalter vom Familienoberhaupt bestätigt wurden. Die
Einführung der Reformation erfolgte in Marienfließ allem Anschein nach 1544
oder spätestens kurz nach 1548 ohne Mitwirkung der landesherrlichen
Visitationskommission, die wegen des Patronatsrechts der Gänse von Putlitz das
Kloster offenbar nicht visitierte. Das etwa zeitgleich von den Grafen von
Lindow-Ruppin gegründete Frauenkloster in Lindow wurde dagegen 1541 im Kontext
der erfolgten landesherrlichen Visitation und der damit verbundenen Annahme der
kurbrandenburgischen Kirchenordnung durch den Konvent nach dem Vorbild des Klosters
Zehdenick in ein evangelisches Damenstift umgewandelt und nach dem Tod seines
damaligen Propstes im Jahr 1542 vom Kurfürsten an Hans von Arnim jun.
verpfändet, der gleichzeitig als Stiftshauptmann an die Stelle des Propstes
trat. Mit der Annahme der Kirchenordnung verlor der Konvent seine
Selbständigkeit und geriet sowohl in weltlichen als auch geistlichen
Angelegenheiten in die Abhängigkeit des Kurfürsten, der fortan nicht nur nach
seinem Belieben das Stift an Hauptleute seiner Wahl vergeben oder verpfänden
konnte, sondern sich auch das Recht der Bestätigung der Äbtissinnenwahl im
Konvent, eine Aufgabe, die eigentlich dem Bischof von Havelberg als Diözesan
zustand, vorbehielt. Die Lindower Güter wurden säkularisiert und zunächst
verpfändet und später in ein landesherrliches Domänenamt umgewandelt, von
dessen Erträgen nur noch ein Teil für die Versorgung der Stiftsdamen verwendet
wurde. Ein ähnliches Schicksal war von kurfürstlicher Seite eigentlich auch dem
Kloster Heiligengrabe zugedacht, das jedoch erst 1543 visitiert wurde und
dessen Konvent bis 1548 energischen Widerstand gegen die Einführung der
Reformation und die Umwandlung in ein Domänenamt mit anhängendem Damenstift
leistete. Die Ausführungen machen hier deutlich, daß der Widerstand der Klosterfrauen
sich nicht nur gegen die Reformation bzw. die brandenburgische Kirchenordnung
richtete, sondern in einem durchaus bedeutenden Maße gegen den Verlust der
Selbständigkeit. In dem eskalierenden Konflikt gelang es den Nonnen, den
umliegenden Adel auf ihre Seite zu ziehen, die mit dem Übergang der von ihren
Familien gestifteten Güter in landesherrlichen Besitz keineswegs einverstanden
waren. Obwohl sich Kurfürst Joachim II. letztlich durchsetzte und das
Kloster an den Landeshauptmann der Prignitz Kurt von Rohr verpfändete, gelang
es den Stiftsdamen und ihren Familien, sich in wirtschaftlicher Hinsicht von
dieser Abhängigkeit dahingehend zu lösen, daß sie das Kloster durch Zahlung der
Pfandsumme von der Verpfändung freikauften und damit erreichten, daß das Stift
seine künftigen Verwalter, obwohl diese vom Kurfürst bestätigt werden mußten,
selbst aussuchen konnten. Das in Mecklenburg gelegene Wanzka schließlich wurde
als einziges Frauenkloster im Bistum aufgehoben, da »sein Weiterbestehen über
die Reformationszeit hinaus […] auf landesherrlicher Seite nicht vorgesehen«
war. Formal wurde das Kloster zusammen mit den anderen Klöstern Mecklenburgs im
Jahr 1555 aufgehoben; zu diesem Zeitpunkt lebten noch eine Äbtissin und sieben
Nonnen im Kloster, die dort für den Rest ihres Lebens auch wohnen bleiben
durften und als Unterhalt eine feste Pension erhielten. Als Ursache, weshalb
unter den Frauenklöstern gerade Wanzka aufgehoben wurde, führt die Autorin
außer dem Funktionsverlust der Zisterze als Grablege und Hauskloster für die
1471 ausgestorbene Linie der Herzöge von Mecklenburg-Stargard als Vermutung die
Wahl eines Markgrafen von Brandenburg auf den Havelberger Bischofsstuhl im Jahr
1548 an, der aufgrund seiner Aufsichtspflicht über das Kloster »in die
mecklenburgische Territorialpolitik« hätte eingreifen können. Ein Beleg hierfür
liegt allerdings nicht vor, so daß auch andere Gründe eine Rolle gespielt haben
könnten, wie z.B. die konkrete Konventsgröße in den Jahren 1548-1555 oder die
Wirtschaftsverhältnisse, die im Vergleich zu den drei anderen Klöstern im
Bistum Havelberg wohl eher bescheiden waren.
Die Schwächen der Arbeit treten vor allem bei der Betrachtung der Aufhebung der
Männerklöster des Bistums zutage. Die Autorin setzt im allgemeinen voraus, daß
die Reformation in den Klöstern und Stiften stets von außen durch die
Landesherrschaft und gegen den Willen der Konventualen eingeführt wurde. Sie
beschäftigt sich zu wenig mit dem unmittelbaren Einfluß, den die Reformation
auf die Klöster hatte, in denen zum Zeitpunkt der Visitation vereinzelt noch
Rumpfkonvente, zumeist jedoch nur noch ein oder zwei alte Mönche lebten. Die
Konvente hatten sich vielfach schon selbst aufgelöst oder befanden sich in der
Auflösung, ohne daß der Konfessionswechsel der Landesherren dabei noch eine
nennenswerte Rolle zu spielen vermochte. Dies wird von der Autorin im Ergebnis
nicht deutlich genug erkannt, obwohl ihre Arbeit im einzelnen die für diese
Erkenntnis wichtigen Informationen enthält. Zum Teil liegt dies daran, daß die
Verfasserin trotz dankenswerterweise großer Quellennähe dazu neigt, nicht
vorhandene Quellen durch Analogieschlüsse aus den Verhältnissen und
Entwicklungen in anderen Landschaften zu ersetzen, die den Blick auf die
individuellen Reformationsprozesse in den einzelnen Ordenshäusern eher
verstellen als fördern. Sicherlich kann man auch darüber diskutieren, ob die
Reduktion der Funktionen der Konvente auf vier (bzw. bei aus Männern
bestehenden Institutionen nur drei) nicht zu kurz greift, zumal sich die
Aufgaben der Klöster und Stifte im Laufe ihrer Existenz auch veränderten (da
z.B. die slawische Bevölkerung in den Klostergütern zumeist so weit assimiliert
war, daß sie in den Quellen als eigene Gruppe nicht mehr erkennbar ist) und
zumindest die Möglichkeit in Betracht gezogen werden muß, daß ältere Aufgaben
durch neue ersetzt bzw. ersetzt werden konnten. In ihren Ausführungen im
Hauptteil geht die Autorin dieser Frage in einzelnen Kapiteln durchaus nach.
Insgesamt ist festzustellen, daß es der Autorin trotz der erkennbaren, zum Teil
bereits im Konzept angelegten Schwächen im großen und ganzen gelungen ist, die
Vielschichtigkeit des Reformationsprozesses in den geistlichen Institutionen
des Bistums Havelberg herauszuarbeiten und ihren Funktionsverlust als, wenn
auch nicht allein, so doch zumindest mit ursächlich für das jeweilige Schicksal
eines Konvents in der Reformationszeit nachzuweisen, wobei es sich in einigen
Fällen allerdings weniger um einen Verlust als vielmehr um einen bewußten und
von der Landesherrschaft angestrebten Funktionsentzug handelte. Zudem stellt
die Arbeit auch durch ihre weitgehende Quellennähe (Ausnahme: die Kapitel über
die Johanniter-Komtureien, bei denen die umfangreichen Urkunden- und
Aktenbestände des BLHA Potsdam, Rep. 9 B [Johanniterorden] und des
GStA PK Berlin, I. HA, Rep. 31 Johanniterorden in Sonnenburg]
nicht benutzt wurden) eine Bereicherung für die Erforschung der
Reformationsgeschichte im Bistum Havelberg bzw. in Mecklenburg und vor allem im
Kurfürstentum Brandenburg dar.
Der Berliner Lukas-Verlag hat mit der Publikation der Dissertation von
Kugler-Simmerl eine neue Reihe gegründet, die den Titel »Studien zur
brandenburgischen Landesgeschichte« erhalten hat. Mit seinen Veröffentlichungen
in der Reihe »Studien zur Geschichte, Kunst und Kultur der Zisterzienser«, die
inzwischen bereits auf 25 Bände angewachsen ist, hat sich der Verlag als
Publikationsort für historische Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte
durchaus einen Namen gemacht. Gerade in einer Zeit, da es die landesgeschichtliche
Forschung an den Universitäten in Berlin und Brandenburg schwer hat, sich
institutionell zu behaupten, ist es zu begrüßen, daß der Verlag mit der neuen
Reihe einen Ort geschaffen hat, an dem landeshistorische Dissertationen und
andere Arbeiten veröffentlicht werden können. Es ist dieser Reihe zu wünschen,
daß sie an den Erfolg der Zisterzienserreihe anknüpfen kann. Mit der
vorliegenden Dissertation liegt eine Arbeit vor, die hierfür insgesamt gute
Startbedingungen geschaffen hat.
Christian
Gahlbeck, in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, 52
(2006)
Mit diesem
ersten Band einer neuen Reihe des ambitionierten Lukas Verlages, einer am
Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin entstandenen
Dissertation, wird nun auch für Brandenburg der Umkreis der Reformation in der
Fläche des Landes, hier im Nordwesten der historischen Mark Brandenburg und dem
Westlichen Mecklenburg mit modernen Fragestellungen untersucht. Die
brandenburgischen und mecklenburgischen Landesherren, die im zweiten Drittel
des 16. Jahrhunderts die Reformation in ihren Territorien durchsetzten, hatten
bereits zuvor einen immer stärkeren Einfluss auf die Kirchenpolitik in ihren
Ländern genommen. Kugler-Simmerl weist zu Recht auf die Transmutation der zuvor
prämonstratensischen Domkapitel von 1506 hin. Mithin steht die Reformation, die
bis auf das fortexistierende Domkapitel zur Auflösung aller geistlichen
Männergemeinschaften und eines Großteils der Frauenklöster führte und den
Landesherren einen bis dahin ungeahnten Besitzzuwachs brachte, in einer
längeren Tradition der Übernahme zuvor von der geistlichen Gewalt ausgeübter
Herrschaftsrechte durch den weltlichen Landesherren.
Im Zentrum der Untersuchung stehen neben den Männerklöstern, deren Auflösung in
der Regel ohne besondere Probleme ablief, die ländlichen Frauenklöster, aus
denen den kurfürstlichen Maßnahmen zum Teil erheblicher Widerstand entgegen
gesetzt wurde. Letztlich konnten sich die Konvente von Lindow, Marienfließ und
Heiligengrabe die Existenz unter dem neuen Bekenntnis sichern. Auch das
Havelberger Domkapitel wählte im Todesjahr des letzten katholischen Bischofs
Busso II. von Alvensleben im Jahre 1548 den in Fragen der Verwaltung versierten
altgläubigen Peter Corradi zum Domdekan. Die Wahl durch das Kapitel und
Postulation des jungen Markgrafen Friedrich von Brandenburg für das Bischofsamt
verlief in den bisher beobachteten Formen.
Methodisch schwerer als die aktive Ablehnung der kurfürstlichen Anordnungen aus
politisch-ständischen Erwägungen heraus ist der religiös motivierte Widerstand
fassbar. Fälle wie der des Domdekans Peter Conradi, der bis zu seinem Tod im
Jahr 1561 altgläubig gebliebenen war und doch für die Wahl des Markgrafen
Friedrich gestimmt hatte, zeigen das Dilemma. Dies ist nicht zuletzt durch die
vom Kurfürsten über lange Zeit aufrecht erhaltene Unklarheit über das eigene
Bekenntnis geschuldet, die in dieser Arbeit nicht näher thematisiert werden
kann. Wenn aber Kugler-Simmerl für den Konvent um die Domina Anna von Quitzow
in Heiligengrabe, wo der Widerstand gegen die Maßnahmen des Kurfürsten Joachim
II. zu langjährigen Auseinandersetzungen führte, eher weltliche Gründe – die
sicher auch massiv vorhanden waren – annimmt, so sollte man den geistlichen
Aspekt doch nicht allzu gering achten.
Doch sind dies Unterschiede in der historischen Bewertung, nicht der
wissenschaftlich-methodischen Leistung. Frau Kugler-Simmerl hat mit ihrer
Arbeit einen wesentlichen Baustein zum Verständnis der mit der Reformation
verbundenen Umwälzungen in den aufstrebenden ostdeutschen Territorialstaaten
gelegt.
Zu erwähnen ist der Anhang mit einer Prosographie des Havelberger Domkapitels
1522–99 und dem Mischregister.
Das Bistum
Havelberg bis zur Reformation ist von Gottfried Wentz für die Germania Sacra
(Abt. 1 Bd 2, erschienen 1933) bearbeitet worden. Annette Kugler-Simmerl
schließt zeitlich - mit einigen Überschneidungen – daran an. Die Grenzen ihrer
Untersuchung werden bestimmt durch die Wahl Bussos II. von Alvensleben, des
letzten vorreformatorischen Bischofs, und durch den Amtsantritt des letzten
Administrators Joachim Friedrich als brandenburigischer Kurfürst. Wie
Brandenburg und Lebus war auch Havelberg zu Beginn des 16. Jahrhunderts fest in
den Territorialverband der Mark Brandenburg integriert, wenn auch die
rechtliche Stellung als Reichsstand vom Reich und seinen Institutionen
aufrechterhalten wurde. Die Havelberger Diözese erstreckte sie außer auf
Brandenburg auch auf Mecklenburg, so daß die Situation des Bischofs bereits
durch die Einführung der Reformation, 1539 in Brandenburg 1534–49 in
Mecklenburg außerordentlich schwierig wurde, auch wenn die brandenburgische
Visitation1541/42 das Hochstiftsgebiet aussparte
In einem ersten Teil der Arbeit werden nacheinander Bischof, Domkapitel,
Männer- und Frauenklöster des Bistums Havelberg untersucht. Für den Fall des
Todes des hochbetagten Bischofs hatte Joachim II. Vorkehrungen getroffen, um
das Hochstift einzuziehen, was sich aber in der Situation des
Interimsreichstages 1548 als inopportun erwies. Das Domkapitel, dessen
Transmutation aus einem Prämonstratenserstift in ein weltliches Kapitel auf
Betreiben des Kurfürsten erst 1506 erfolgt war, hatte 1538 neue Statuten
erhalten. 1544 wurde der erste evangelische Dekan vom Kapitel gewählt, der
jedoch schon 1547 einen katholischen Nachfolger erhielt. Ausführlich und je
nach Quellenlage detailreich werden die Klöster behandelt, wobei jeweils die
Geschichte, die Einführung der Reformation und der Zustand 1548 erörtert
werden. Besonders dramatisch verlief die Entwicklung im
Zisterzienserinnenkloster Heiligengrabe, dessen Nonnen sich jahrelang
weigerten, die Kirchenordnung anzunehmen und einen Stiftshauptmann zur
Vermögensverwaltung zu akzeptieren. Sie riefen die Landstände um Hilfe an, die
ihnen auch gewährt wurde, bis sie 1544/ 45 doch nachgeben mußten.
Der zweite, kürzere Teil der Arbeit behandelt – in der gleichen thematischen
Abfolge – die Zeit nach 1548. Auf Vorschlag Joachims II. postulierte das
Kapitel dessen zweiten Sohn, Markgraf Friedrich, dem allerdings Rom die
Admission verweigerte; er starb 1552. Nach mehreren Verschiebungen des
Wahltermins wurde 1554 der achtjährige Enkel Joachims II., Joachim Friedrich,
gewählt; die Regierung führte sein Vater, Kurprinz Johann Georg (seit 1571
Kurfürst). Er zog die bischöflichen Tafelgüter ein und wandelte sie in
fürstliche Domänen um. Als Joachim Friedrich 1598 Kurfürst wurde, erlosch das
Bistum – eine weitere Bischofswahl fand nicht mehr statt.
Über das Domkapitel liegen für die Zeit nach 1548 nur spärliche Nachrichten
vor. Die neuen Statuten von 1581 schrieben für die zwölf Domherren das
evangelische Bekenntnis vor; der letzte katholische Kanoniker war 1563
gestorben. Die Statuten verlangten als Vorbedingung der Rezeption ein
dreijähriges Universitätsstudium. Lateinischer Chorgesang und Psalmengebet
wurden weiterhin gepflegt. Die Verfasserin teilt nicht mit, daß das Havelberger
Domkapitel erst 1819 aufgehoben wurde.
Die Auflösung bzw. Protestantisierung der brandenburgischen und
mecklenburgischen Klöster des Bistums wird ausführlich geschildert; eine
Verklammerung mit dem ersten Teil der Arbeit findet allerdings nicht statt.
Insgesamt blieben von 15 Ordensniederlassungen sechs (einschließlich des Domkapitels)
als evangelische Institution erhalten.
Als Anhang ist eine aus den Quellen gearbeitete Prosopographie des Domkapitels
zwischen 1522 und 1598 beigegeben. S. 229 wird Johannes Mensing genannt, ohne
daß darauf hingewiesen würde, daß er seit 1539 Weihbischof von Halberstadt war.
Der einschlägige Band von Erwin Gatz: Die Bischöfe des Heiligen Römischen
Reiches 1448–1648 ist weder an dieser Stelle noch sonst im Buch benutzt worden.
Einige weitere Kritikpunkte seien genannt: Die Gliederung des Buches erfolgt
ausschließlich durch größeren oder geringeren Fettdruck der Oberschriften bzw.
durch Einrücken der Oberschriftszeilen – merkwürdigerweise ist keines der
gebräuchlichen Gliederungsschemata benutzt worden (217 Anm. 1 ist von BI und
BII die Rede, dies erscheint aber in der Arbeit nicht wieder). Die beiden Teile
der Arbeit sind, wenn überhaupt, so nur außerordentlich spärlich miteinander
verklammert. S. 151, Anm. 37 wird Kardinal Albrecht mit Erzbischof Johann
Albrecht verwechselt, S. 156 für das Restitutionsedikt von 1629 eine falsche
Jahreszahl angegeben. S. 170 muß es »welsche Lande« (statt: weifische Lande)
heißen. Karenzjahre waren nicht, wie S. 170 angegeben, eine Probezeit, sondern
einkunftslose Jahre. Bugenhagen war entgegen S. 181 kein Prämonstratenser,
sondern als Weltgeistlicher Lektor am Kloster Belbuck. Bei der Prosopographie
fehlen fast durchweg die Todesdaten.
Quellennah geschrieben, leistet die Arbeit einen bedeutenden Beitrag zum
Schicksal geistlicher Institutionen in den von der Reformation erfaßten
Gebieten, hier der Mark Brandenburg, durch die eingehende Untersuchung der
Klöster des Bistums ist sie außerdem von Wichtigkeit für die mecklenburgische
Kirchengeschichte.
Eike Wolgast in: »Jahrbuch für deutsche
Kirchengeschichte«, Band 28/29, 2004/2005