Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld
     

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Bernd Feicke (Hg.), Gerhard Lingelbach (Hg.), Dieter Pötschke (Hg.)

Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld

Zur Geschichte der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter von Rügen bis Niederösterreich

Harz-Forschungen [30]

Broschur, 256 Seiten, 35 Abb., 170 x 240 mm, 22 Schwarzweiß- und 13 Farbabbildungen
Mai 2014
sofort lieferbar
ISBN 978-3-86732-185-3

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Mit Texten von
Wilhelm Brauneder, Bernd Feicke, Andrzej Gulczynski, Gernot Kocher, Dieter Pötschke, Adrian Schmidt-Recla, Michael Scholz, Clausdieter Schott, Violaine Varin, Jörn Weinert, Keno Zimmer

Die Quellen zu dem im Mittelalter auf dem Lande geltenden Recht fließen für Nordostdeutschland relativ dürftig. Daher steht das Landrecht von Burg bei Magdeburg als eines der frühen reinen Landrechte mit vier Beiträgen im Mittelpunkt des vorliegenden Bandes. Es wurde im 14. Jahrhundert aufgezeichnet und enthält wohl noch Rechtseinflüsse flämischer Siedler. Hier erfolgt seine wissenschaftliche Einordnung in die deutsche Landrechtslandschaft und ein Vergleich mit zeitgenössischen Urkunden. Dabei ergab sich, dass sich nicht nur das Burger Landrecht, sondern auch das brandenburg-berlinische Recht und die Landrechte in den Herzogtümern Mecklenburg und Pommern sowie im Fürstentum Rügen vor allem im Erbrecht zum Sachsenspiegel unterscheiden. Behandelt werden ferner Gemeinsamkeiten und Gegensätze zum Magdeburger Recht, aber auch Landdinge, Landrechte nach österreichischen Quellen und kombinierte Rechtsbücher zwischen Adria und Ostsee.

Neu ist die Erkenntnis, dass das Burger Landrecht nachweislich nicht in der Stadt Burg galt. Dort konnten Fragmente eines Schöffenbuches und eines Stadtrechtes nachgewiesen und analysiert werden. Anhand des wiederaufgefundenen Originals des Wendischen Landrechts des Fürstentums Rügen aus dem Jahr 1522 werden erstmals dänische Einflüsse untersucht.

Somit dokumentiert der Band den aktuellen Forschungsstand zu den rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens auf dem Lande, zum Verhältnis von Stadt- zu Landrechten. Es werden erstmals Besiedlungsgeschichte, Landrechtsentwicklung und ihre Symbolik z.B. in Handschriften oder als Pranger in einen gemeinsamen Kontext gestellt.

Gerhard Lingelbach

Gerhard Lingelbach

Geb. 1948 in Greiz/Thüringen, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig; 1978 Promotion zum Dr. jur.; 1982 Lehrbefugnis und Habilitation 1984 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dort seit 1985 zunächst als Dozent, ab 1988 Professor für Staats und Rechtsgeschichte, seit 1992 Ordinarius. 2013–17 Gastprofessor in China. Mitglied des Harz-Vereins.

Dieter Pötschke

Dieter Pötschke

Dr. Dieter Pötschke, geb. 1946 in Wolfsburg, gest. 2022 in Bad Doberan, 1965–72 Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin: Mathematik, Psychologie, Geschichte, Schwerpunkt Mediävistik bei Eckhard Müller-Mertens; Mitglied des Vorstandes des Harz-Vereins und des Vorstandes der Landesgeschichtlichen Vereinigung für die Mark Brandenburg und der Brandenburgischen Historischen Kommission. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Landes- und Rechtsgeschichte.

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